Allgemeine GeschÄftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich 1. Den Leistungen der EB-Secco GmbH (im nachfolgenden EB genannt) liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Vertragserfüllung durch EB nicht Vertragsbestandteil.
3. Soweit EB besondere Vertragsbedingungen verwendet und einbezieht, gelten die nachfolgenden Bedingungen ergänzend.
§ 2 Vertragsschluß 1. Angebote sind freibleibend.
2. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Gegenstand der Werklieferungen 1. EB verarbeitet für den Auftraggeber Früchte zu Wein, lagert den Wein in Tanks, verarbeitet ihn zu Perlwein, füllt ihn in 0,75l Glasflaschen ab (abweichende Form und Farbe der Flaschen nach Vereinbarung sowie Flaschenausstattung nach Vereinbarung) sowie etikettiert die Flaschen.
2. EB stellt die zur Abfüllung notwendigen Glasflaschen, die sie von einem Hersteller bezieht.
3. EB produziert nach den Vorgaben des Auftraggebers Etiketten und bringt diese auf den Weinflaschen an. Alternativ stellt der Auftraggeber die Etiketten auf Grund gesonderter Vereinbarungen. In beiden Fällen ist EB für die inhaltliche Richtigkeit der Etiketten nicht verantwortlich.
§ 4 Abschluss der Werklieferungsverträge 1. Die einzelnen Werklieferungsverträge kommen dadurch zustande, dass die Parteien eine Bestätigung unterzeichnen, aus der die Menge der vom Auftraggeber gelieferten Früchte, das Datum der Anlieferung der Früchte bei EB sowie die konkret vom Auftraggeber geschuldete Vergütung hervorgeht.
2.Die Rechte und Pflichten der Parteien aus den jeweiligen Werklieferungsverträgen bestimmen sich nach den folgenden Bestimmungen:
§ 5 Lieferung der Früchte 1. Der Auftraggeber liefert Früchte auf seine Kosten an EB.
2. Der Auftraggeber garantiert, dass sich die Früchte im Zeitpunkt der Lieferung an EB in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, der eine Verarbeitung zu Wein ermöglicht.
Zu einem ordnungsgemäßen Zustand gehört insbesondere, dass die Früchte nicht angegoren sind und keinen Schimmelbesatz oder Fäulnis aufweisen. Früchte, die sich im Zeitpunkt der Lieferung an EB nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, schickt EB auf Kosten des Auftraggebers an den Auftraggeber zurück. Die Früchte gelten als ordnungsgemäß, insoweit sie lediglich überreif sind, oder durch Hagelschlag oder eine maschinelle Ernte beschädigt sind.
3.Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass der Säuregehalt der Früchte 30 Gramm Säure bei 30 Grad Öchsle pro Liter beträgt. Dies ist die Grundlage für die Kalkulation des Preises für die Herstellung des Weines.
§ 6 Verarbeitung der Früchte 1. EB stellt aus einer bestimmten Menge Früchten eine bestimmte Menge an Wein her; Einzelheiten ergeben sich aus einer besonderen Vereinbarung. Entsprechend diesem Verhältnis berechnet sich die notwendige Anzahlung des Käufers bei der Lieferung der Früchte an EB. Die tatsächliche Menge des hergestellten Weines kann erst bei Beendigung der Gärung nach den Analysewerten berechnet werden. Die Angaben sind also insoweit unverbindlich. Es handelt sich nur um Circa-Werte.
2.Die Verarbeitung der Früchte (Zuckerung, Konservierung, Gärung, Verperlung, etc.) erfolgt entsprechend fachlichen Standards. EB erstellt auf ihre Kosten Laboranalysen von jeder Charge und dokumentiert die Inhaltsstoffe des Weins.
3. Sofern auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eine Verarbeitung von ökologisch kontrollierten Landbau erfolgen soll, so verarbeitet EB den Wein grundsätzlich entsprechend den Vorgaben der „Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel“ (EG-Öko-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassung.
4. Will der Auftraggeber von den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung abweichen und etwa weitergehende Vorgaben erfüllt haben (z. B. Demeter-Verbandsrichtlinien), verpflichtet sich der Auftraggeber, die für ihn maßgeblichen Vorschriften und Richtlinien einzuholen und diese Vorgaben unverzüglich an EB weiterzugeben. In diesem Fall verpflichtet sich EB, die entsprechenden Vorgaben des Auftraggebers bei der Herstellung des Weins für den Auftraggeber zu beachten. Erfolgt die Mitteilung des Auftraggebers über die abweichenden ökologischen Standards während des Herstellungsprozesses des Weines, verpflichtet sich EB, den Herstellungsprozess entsprechend anzupassen, soweit dies technisch möglich ist.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme des nach seinen Vorgaben ordnungsgemäß hergestellten Weins, sowie zur vollständigen Bezahlung ohne Abzug. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn die für den Auftraggeber maßgeblichen Normen zur ökologischen Verarbeitung zwischenzeitlich geändert wurden und EB den Herstellungsprozess nicht mehr anpassen konnte.
§ 7 Qualitätsmerkmale des hergestellten Weins 1. Der von EB hergestellte Wein hat einen angestrebten Alkoholgehalt von ca. 10 % Vol.
2. Der von EB hergestellte Wein hat einen bestimmten Säuregehalt, der im Rahmen des Angebotes festgelegt wird.
3. Der Restzuckergehalt des Weines wird nach Absprache eingestellt.
4. Es handelt sich bei den zu Ziffer 1 und 2 angegebenen Werten nur um Circa-Werte. Die Werte können erst nach Beendigung der Gärung und nach Feststellung von genauen Analysewerten exakt festgesetzt werden. Darüber hinaus kann es Abweichungen aufgrund von Besonderheiten des Ausgangsmaterial beim Alkoholgehalt und beim Säuregehalt geben.
§ 8 Liefermodalitäten 1. EB liefert den Wein/Perlwein auf Wunsch etikettiert und kartoniert auf Paletten
2. Lieferort ist das Betriebsgelände von EB in Stadecken-Elsheim oder Wörrstadt. Der Auftraggeber holt die Paletten am Lieferort auf seine Kosten an diesem Ort ab.
3. Vor Fertigstellung wird der Auftraggeber tel. informiert und ein Liefertermin vereinbart.

EB-Secco GmbH · Jörg Eppelmann & Carlo Bermes · Mühlbachstraße 6 · 55286 Wörrstadt
Telefon: 06732/3897 · Fax: 06732/3006 · E-Mail: carlo@eb-secco.de